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Unsere

Campusordnung

Diese Campusordnung soll das Zusammenleben und -wirken aller Schulen auf dem gesamten Campus an der Allee der Kosmonauten unterstützen und für ein positives, diskriminierungsfreies und sicheres Lernumfeld sorgen. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgerufen, ihren Beitrag zur Einhaltung der Campusordnung zu leisten.

A1. Respekt und Höflichkeit

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen einander mit Respekt und Höflichkeit. Auf eine angemessene Lautstärke (Zimmerlautstärke) im gesamten Schulgebäude ist zu achten.

A2. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

Die Schule darf von den Schüler:innen ab zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Unterrichtszeiten und Pausenregelungen sind einzuhalten, beides beginnt und endet grundsätzlich planmäßig. Verspätungen und unentschuldigtes Fehlen sind zu vermeiden.

Verpassen Schüler:innen den Treffpunkt beim Wandertag, haben sie sich umgehend in der Schule zu melden, andernfalls zählt dieser Tag als unentschuldigtes Fehlen.

A3. Krankmeldung und Freistellung

Im Krankheitsfall erfolgt am ersten Fehltag vor der 1. Stunde (über WebUntis) eine digitale Krankmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Alternativ kann das Sekretariat angerufen werden. Eine schriftliche oder elektronische Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist innerhalb von drei Tagen erforderlich. Nach spätestens sieben Tagen muss eine erneute Mitteilung über die weiterhin bestehende Erkrankung erfolgen. Sofort nach Rückkehr muss eine schriftliche Bitte um Entschuldigung an die Klassenleitung übergeben werden. In begründeten Fällen kann die Schule vom ersten Tag einer Krankheit an die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.

Beurlaubungen sind mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin zu beantragen – über Freistellungen von bis zu drei Tagen entscheidet die Klassenleitung, über Freistellungen darüber hinaus entscheidet die Schulleitung. Eine Freistellung vor oder nach Ferien ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (gemäß AV Schulbesuchspflicht) möglich.

Grundsätzlich müssen sich Lernende, die während des Unterrichts abwesend waren, selbständig über die Unterrichtsinhalte bei Mitlernenden informieren.

Aus längerfristigen zwingenden gesundheitlichen Gründen kann eine Sportbefreiung erfolgen. Diese muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Befreiungen von bis zu vier Wochen können durch die Sportlehrkraft entschieden werden. Längere Sportbefreiungen sind der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen und bedürfen eines sportärztlichen Attests. Die vom Sport befreiten Schüler:innen haben eine Anwesenheitspflicht im Sportunterricht. Es können entsprechend der Begründung der Sportbefreiung z.B. theoretische Aufgaben oder Schiedsrichtertätigkeiten übertragen werden. In jedem Fall informieren die Sportlehrkräfte die Klassenleitungen.

A4. Verbotene Substanzen, Stoffe und Gegenstände

Das Rauchen, Dampfen sowie der Konsum von Alkohol, anderen Drogen und Energydrinks sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dies schließt das Mitbringen und den Handel mit ein.

Sämtliche Waffen, waffenähnliche Gegenstände (z.B. Spielzeugpistolen, Baseballschläger) und Feuerzeuge/Streichhölzer sowie Feuerwerkskörper und Pfefferspray sind streng verboten. Dazu gehören auch andere geruchsbelästigende und gesundheitsschädlicher Stoffe (z.B. Deospray, Parfum).

B1. Vorbereitung und Material

Schüler:innen sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und die notwendigen Materialien mitzubringen. Die Materialien liegen zum Stundenbeginn auf dem Platz.

Straßenbekleidung (Jacken, Mützen u.a.) ist während des Unterrichts abzulegen bzw. aufzuhängen. Nichtreligiöse Kopfbedeckungen sind im Schulgebäude nicht erlaubt.

B2. Mitarbeit und Konzentration

Während des Unterrichts ist aktive Mitarbeit und Konzentration gefordert. Störendes Verhalten wird nicht toleriert. Toilettengänge sind möglichst in den Pausen zu verrichten. Essen, Trinken und ähnliche Aktivitäten sind während des Unterrichts, von begründeten Ausnahmen abgesehen, untersagt. Das Mitbringen und der Verzehr von Kaugummis sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

B3. Handys und elektronische Geräte

Handys/Smartphones sind auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Andere elektronische Geräte sind ausschließlich für schulische Zwecke zu nutzen und werden während des Unterrichts nur nach Erlaubnis durch die Lehrkraft verwendet. Ton- und Bildaufnahmen mit Personen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung untersagt. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregeln können Handys vorübergehend (höchstens bis zum Ende eines Unterrichtstages oder bis zur Übergabe an die Erziehungsberechtigten) eingezogen werden.

B4. Verhalten im Fachunterricht und in Fachräumen

In Fachräumen gelten ggf. spezielle Regeln. Die unterrichtenden Lehrkräfte weisen darauf durch entsprechende Belehrungen hin. Fachräume und/oder Fachcompartments (z.B. NaWi, Sporthalle) dürfen nur mit der jeweiligen Fachlehrkraft betreten werden.

B5. Verhalten im Vertretungsfall

Alle Regelungen, die den Stundenplan betreffen (z.B. Vertretungen oder Ausfälle) können dem Aushang (Verwaltungscompartment) oder WebUntis entnommen werden. Jede:r ist zur Eigeninformation verpflichtet. Sollte eine Klasse länger als fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft sein, so melden die Klassensprecher:innen dies im Sekretariat.

B6. Besonderheiten bei Leistungserhebungen

Mit Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe werden bei allen bei den Schüler:innen angekündigten Leistungserhebungen (LEKs, Klassenarbeiten, Klausuren) nur ärztliche Krankschreibungen als Entschuldigung akzeptiert.

C1. Aufenthaltsbereiche

Die großen Pausen werden grundsätzlich auf dem Hof verbracht. Ausnahmen davon sind nur in begründeten Fällen (z.B. Bibliotheksbesuch, Krankheit, Gehbeeinträchtigung) möglich. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit untersagt.

In der Mensa dürfen sich nur diejenigen Schüler:innen aufhalten, die Speisen verzehren.

In kleinen Pausen bleiben die Schüler:innen in den Compartments bzw. wechseln die Unterrichtsräume. Das Betreten fremder (Klassen-)Räume durch Schüler:innen ist ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht gestattet. Lernende halten sich außerhalb des Unterrichts, von begründeten Ausnahmen abgesehen, nur in dem Gebäudeteil ihrer Schule auf.

Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. Regen) wechseln die Schüler:innen in den neuen Unterrichtsraum. Diese Maßnahme tritt bei dreimaligem Klingeln zu Beginn oder während der Hofpausen in Kraft. Ein Aufenthalt auf dem Schulhof nach dem Abklingeln ist nicht mehr gestattet.

Die Toilettenräume dürfen nur für Toilettengeschäfte genutzt werden.

Bibliothek, Piazza, Mensa, etc. dürfen nur mit entsprechender Aufsicht genutzt werden.

C2. Sauberkeit und Ordnung

Müll wird in den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt. In die Lichtschächte (mit Kunst am Bau) zwischen den Compartments dürfen keine Gegenstände geworfen werden. Das gesamte Schulgelände sowie das Schulgebäude sind stets sauber zu halten. Es ist dabei auf dem gesamten Schulgelände auf Mülltrennung zu achten. Die Schulen organisieren einen Hofdienst.

C3. Spiel und Sport

Sportliche Aktivitäten sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und nur unter Aufsicht erlaubt. Es dürfen keine eigenen Sportgeräte mitgebracht werden. Rücksichtnahme und Fairplay sind dabei oberstes Gebot.

D1. Schulfremde Personen

Schulfremde Personen melden sich immer zuerst im Sekretariat derjenigen Schule, zu der sie wollen.

D2. Pflege der Einrichtungen

Alle Einrichtungen und Materialien der Schule sind sorgsam zu behandeln. Beschädigungen sind umgehend im Sekretariat zu melden. Das Mitbringen von wasserfesten Edding-Stiften ist untersagt.

Lernende halten sich außerhalb des Unterrichts, von begründeten Ausnahmen abgesehen, nur in dem Gebäudeteil ihrer Schule auf. Die Schulen organisieren einen Hofdienst.

D3. Haftung

Für mutwillige Beschädigungen haften die Verursacher:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte. Die Schule behält sich vor schulische und strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

D4. Schultagesende

Am Ende des Schultages bzw. nach der letzten Belegung eines Raumes werden die Stühle hochgestellt. Der Raum wird gefegt und die Fenster werden geschlossen. Whiteboards sind zu reinigen, sofern die Lehrkraft nicht anders entscheidet. Das Smartboard ist auszuschalten.

In folgenden Fällen kann das Sekretariat Auskünfte erteilen oder Hilfe gewähren:

E1. Fluchtwege

Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten. Brandschutzhinweise sind zu beachten. Nottreppen (Brandschutztreppen im Außenbereich) dürfen nur im Notfall betreten werden.

E2. Unfälle und Verletzungen

Unfälle oder Verletzungen sind sofort der Aufsichtsperson oder im Sekretariat zu melden. Alle am Schulleben Beteiligten vermeiden proaktiv Unfälle und Gefahren.

E3. Fahrräder und Fahrzeuge

Fahrräder sind an den vorgesehenen Stellplätzen abzustellen. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen (z.B. PKW, Motorrad, E-Roller) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitungen oder von ihnen beauftragten Personen gestattet. Die Nutzung der ausgewiesenen Parkplätze erfolgt mit Berechtigungsschein.

E4. Wertgegenstände

Für mitgebrachte Wertgegenstände (z.B. Geld, Schmuck, technische Geräte, Kleidung) sind die Schüler:innen in jeder Situation selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Dies gilt auch für die Aufbewahrung während des Sportunterrichts. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

F1. Gültigkeit

Diese Hausordnung tritt am 05.05.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

F2. Änderungen

Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz und werden rechtzeitig bekannt gegeben.