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Unsere

Hausordnung

Diese Hausordnung soll das Zusammenleben und -arbeiten auf dem gesamten Campus an der Allee der Kosmonauten (ISS+Gym) unterstützen und für ein positives, gewaltfreies und sicheres Lernumfeld sorgen. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgerufen, ihren Beitrag zur Einhaltung der Hausordnung zu leisten.

A: Allgemeine Verhaltensregeln
A1. Respekt und Höflichkeit

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen sich mit Respekt und Höflichkeit. Diskriminierung, Mobbing oder Gewalt werden nicht toleriert. Auf eine angemessene Lautstärke (Zimmerlautstärke) auf dem gesamten Schulgelände ist zu achten.

A2. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

Die Schule darf ab zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Unterrichtszeiten und Pausenregelungen sind einzuhalten, beides beginnt und endet grundsätzlich planmäßig. Verspätungen und unentschuldigtes Fehlen sind zu vermeiden. Verpassen Schüler:innen den Treffpunkt beim Wandertag, haben sie sich umgehend in der Schule zu melden, andernfalls zählt dieser Tag als unentschuldigtes Fehlen. Zuspätkommende und fehlende Lernende werden über einen klasseninternen Meldedienst dem Sekretariat mitgeteilt.

A3. Krankmeldung und Freistellung

Im Krankheitsfall erfolgt am ersten Fehltag vor der 1. Stunde (über WebUntis) eine digitale Krankmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Alternativ kann das Sekretariat angerufen werden. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist innerhalb von drei Tagen erforderlich. Nach spätestens sieben Tagen muss eine erneute Mitteilung über die weiterhin bestehende Erkrankung erfolgen. In begründeten Fällen kann die Schule vom ersten Tag einer Krankheit an die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Beurlaubungen sind mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin zu beantragen – über Freistellungen von bis zu drei Tagen entscheidet die Klassenleitung, Freistellungen darüber hinaus entscheidet die Schulleitung. Eine Freistellung vor oder nach Ferien ist, von vereinzelten begründeten Ausnahmen abgesehen, nicht möglich. Grundsätzlich müssen sich Lernende, die während des Unterrichts abwesend waren, selbständig über die Unterrichtsinhalte bei Mitlernenden informieren.

A4. Rauchen, Alkohol, Drogen und Waffen

Das Rauchen, Dampfen sowie der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Energydrinks sind ebenfalls nicht gestattet. Sämtliche Waffen, waffenähnliche Gegenstände (z.B. Messer aller Art) und Feuerzeuge/Streichhölzer sowie Feuerwerkskörper und Pfefferspray sind strengstens verboten.

B: Verhalten im Unterricht
B1. Vorbereitung und Material

Schüler:innen sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und die notwendigen Materialien mitzubringen. Die Materialien liegen zum Stundenbeginn auf dem Platz. Straßenbekleidung (Jacken u.a.) ist während des Unterrichts abzulegen bzw. aufzuhängen. Nichtreligiöse Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt.

B2. Mitarbeit und Konzentration

Während des Unterrichts ist aktive Mitarbeit und Konzentration gefordert. Störendes Verhalten wird nicht toleriert. Toilettengänge sind möglichst in den Pausen zu verrichten. Essen, Trinken, Kaugummikauen und ähnliche Aktivitäten sind während des Unterrichts, von begründeten Ausnahmen abgesehen, untersagt.

B3. Handys und elektronische Geräte

Handys und andere elektronische Geräte sind ausschließlich für schulische Zwecke zu nutzen. Sie werden während des Unterrichts nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft verwendet. Stundenpläne werden nur in den Pausen abgerufen. Ton- und Bildaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung untersagt. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregeln können Handys vorübergehend (höchstens bis zum Ende eines Unterrichtstages oder bis zur Übergabe an die Erziehungsberechtigten) eingezogen werden.

B4. Verhalten im Fachunterricht

In Fachräumen gelten ggf. spezielle Regeln. Die unterrichtenden Lehrkräfte weisen darauf durch entsprechende Belehrungen hin. Aus längerfristigen zwingenden gesundheitlichen Gründen kann eine Sportbefreiung erfolgen. Diese muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Befreiungen von bis zu vier Wochen können durch die Sportlehrkraft entschieden werden. Längere Sportbefreiungen sind der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen und bedürfen eines sportärztlichen Attests. Die vom Sport befreiten Schüler:innen haben eine Anwesenheitspflicht im Sportunterricht. Es können entsprechend der Begründung der Sportbefreiung z.B. theoretische Aufgaben oder Schiedsrichtertätigkeiten übertragen werden. In jedem Fall informieren die Sportlehrkräfte die Klassenleitungen.

B5. Verhalten im Vertretungsfall

Alle Regelungen, die den Stundenplan betreffen (z.B. Vertretungen oder Ausfälle) können dem Aushang (Verwaltungscompartment) oder WebUntis entnommen werden. Jede:r ist zur Eigeninformation verpflichtet. Sollte eine Klasse länger als fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft sein, so melden die Klassensprecher:innen dies im Sekretariat.

B6. Besonderheiten bei Leistungserhebungen

Bei allen angekündigten LEKs (Lernerfolgskontrollen) und Klassenarbeiten werden nur ärztliche Krankschreibungen als Entschuldigung akzeptiert. Entschuldigt versäumte Arbeiten werden an den ausgewiesenen Nachschreibterminen nachgeschrieben.

C: Verhalten in den Pausen
C1. Aufenthaltsbereiche

Die großen Pausen werden grundsätzlich auf dem Hof verbracht. Ausnahmen davon sind nur in begründeten Fällen (z.B. Bibliotheksbesuch, Krankheit, Gehbeeinträchtigung) möglich. Lehrkräfte können während der großen Pausen jederzeit den Aufenthalt im Schulgebäude verbieten. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit untersagt. In der Mensa dürfen sich nur diejenigen Schüler:innen aufhalten, die Speisen verzehren. In kleinen Pausen bleiben die Schüler:innen in den Compartments bzw. wechseln die Unterrichtsräume. Das Betreten fremder (Klassen-)Räume durch Schüler:innen ist ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht gestattet. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. Regen) wechseln die Schüler:innen in den neuen Unterrichtsraum. Diese Maßnahme tritt bei dreimaligem Klingeln zu Beginn oder während der Hofpausen in Kraft. Ein Aufenthalt auf dem Schulhof nach dem Abklingeln ist nicht mehr gestattet. Die Toilettenräume dürfen nur für Toilettengeschäfte genutzt werden.

C2. Sauberkeit und Ordnung

Müll wird in den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt. In die Lichtschächte (mit Kunst am Bau) zwischen den Compartments dürfen keine Gegenstände geworfen werden. Das gesamte Schulgelände sowie das Schulgebäude sind stets sauber zu halten. Es ist dabei auf dem gesamten Schulgelände auf Mülltrennung zu achten.

C3. Spiel und Sport

Sportliche Aktivitäten sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und nur unter Aufsicht erlaubt. Es dürfen keine eigenen Sportgeräte mitgebracht werden. Rücksichtnahme und Fairplay sind dabei oberstes Gebot. Verletzungen und Unfälle sind der zuständigen Aufsichtsperson und ggf. im Sekretariat zu melden.

D: Nutzung der Schulanlagen und –einrichtungen
D1. Schulfremde Personen

Schulfremde Personen melden sich immer zuerst im Sekretariat derjenigen Schule, zu der sie wollen.

D2. Pflege der Einrichtungen

Alle Einrichtungen und Materialien der Schule sind sorgsam zu behandeln. Beschädigungen sind umgehend im Sekretariat zu melden. Das Mitbringen von wasserfesten Edding-Stiften ist untersagt. Lernende halten sich außerhalb des Unterrichts, von begründeten Ausnahmen abgesehen, nur in dem Gebäudeteil ihrer Schule auf. Die Schulen organisieren einen Hofdienst.

D3. Computerräume, Bibliothek und Fachräume

In Computerräumen, in der Bibliothek und in sämtlichen Fachräumen gelten besondere Nutzungsregeln, die vor Ort aushängen und einzuhalten sind.

D4. Haftung

Für mutwillige Beschädigungen haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte. Schulische und strafrechtliche Maßnahmen sind zusätzlich möglich. Vandalismusschäden werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht.

D5. Schultagesende

Am Ende des Schultages bzw. nach der letzten Belegung eines Raumes werden die Stühle hochgestellt. Der Raum wird gefegt und die Fenster werden geschlossen. Whiteboards sind zu reinigen, sofern die Lehrkraft nicht anders entscheidet, und das Smartboard ist auszuschalten.

D6. Sekretariat

Das Sekretariat kann nur während der ausgehängten Sprechzeiten aufgesucht werden. Schüler:innen sowie Besucher treten nur einzeln in das Sekretariat ein.

In folgenden Fällen kann das Sekretariat Auskünfte erteilen oder Hilfe gewähren:

  • Erste Hilfe bzw. Kontaktvermittlung bei Unfällen
  • Erkrankung mit eventueller Beurlaubung
  • Ausgabe von Hygieneartikeln
  • Schulbesuchsbescheinigungen und Schülerausweise
  • Wünsche nach Gesprächen oder Anmeldungen für Gespräche mit Lehrkräften oder der Schulleitung
  • Aufnehmen von Unfallmeldungen
  • Meldungen von Schäden
  • Abgabe von Fundsachen und Nachfrage
E: Sicherheit und Ordnung
E1. Fluchtwege

Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten. Brandschutzhinweise sind zu beachten. Nottreppen (Brandschutztreppen im Außenbereich) dürfen nur im Notfall betreten werden.

E2. Unfälle und Verletzungen

Unfälle oder Verletzungen sind sofort der Aufsichtsperson oder im Sekretariat zu melden. Alle am Schulleben Beteiligten vermeiden proaktiv Unfälle und Gefahren, insbesondere auch in den Lichtschächten mit Kunst am Bau und in den Treppenhäusern.

E3. Fahrräder und Fahrzeuge

Fahrräder sind an den vorgesehenen Stellplätzen abzustellen. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen (z.B. PKW, Motorrad, E-Roller) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitungen oder von ihnen beauftragten Personen gestattet.

E4. Wertgegenstände

Für mitgebrachte Wertgegenstände (z.B. Geld, Schmuck, technische Geräte, Kleidung, etc.) sind die Schüler:innen in jeder Situation selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Dies gilt auch für die Aufbewahrung während des Sportunterrichts. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

F. Regelungen für Lehrkräfte und Schulpersonal
F1.Vorbildfunktion

Lehrkräfte und Schulpersonal nehmen ihre Vorbildfunktion ernst und handeln entsprechend den Werten und Regeln der Schule.

F2. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht wird gewissenhaft und proaktiv wahrgenommen. Lehrkräfte sorgen für die Einhaltung der Hausordnung und greifen bei Regelverstößen ein.

F3. Kommunikation

Eine regelmäßige und gewaltfreie Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schulpersonal, Schüler:innen und Erziehungsberechtigten wird gepflegt.

G. Sanktionen bei Regelverstößen
G1. Ermahnungen und Gespräche

Bei leichten Verstößen erfolgt zunächst eine Ermahnung oder ein klärendes Gespräch.

G2. Schriftliche Mitteilungen und Ordnungsmaßnahmen

Wiederholte oder schwerwiegendere Verstöße können mit schriftlichen Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten, Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen (§§ 62 und 63 SchulG) geahndet werden.

H. Schlussbestimmungen
H1. Gültigkeit

Diese Hausordnung tritt am 09.10.2024 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

H2. Änderungen

Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz und werden rechtzeitig bekannt gegeben.